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Und wieder gab es ein Update, das uns zu einer neuer Bewertung veranlasst hat.
Anbei nun die aktuelle, ab sofort gültige Regelung mit Stand vom 10.05.2020
Grundsätzliches: Der Vereinssport ist jetzt wieder zulässig, jedoch unter Beachtung strenger Regelungen, die eine Ausweitung des Betriebes bei uns nur begrenzt zulassen.
Es gilt immer noch die 1,5 Meter Abstandsregelung! Die Ruderboote liegen in Bootshallen, die räumlich getrennt und abgesetzt sind vom Bootshaus, den Ergo-und Krafträumen und den Werkstätten.
Die Bootshäuser, Umkleide- und Duschräume sind für den allgemeinen Betrieb NICHT freigegeben.
Der aktuell zulässige Vereinssport im ARC zu Münster bezieht sich nur auf Einer und (neuJ:) Mannschaftsboote, sofern es sich bei der Besatzung um Familienangehörige handelt, die in häuslicher Gemeinschaft leben.
Clubkleidung kann sofort wieder getragen werden. Wir bitten sogar darum!
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Liebe ARCler,
jetzt ist Vereinssport wieder zulässig, aber was bedeutet das für uns Ruderer?
Hier der aktuelle Sachstand „Rudersport“ Sa. 09. Mai 2020, 13:00 Uhr:
Enttäuschend sind die Regelungen, denn es gibt, so viel vorweg, für uns keine Aufweitung! Es bleibt, bis auf die Tatsache, dass wir im Einer jetzt wieder in Clubkleidung rudern können und sollten, alles weitgehend bei unserer bisherigen Regelung, s. Anhang!
Ganz entscheidend ist die bindende Abstandsregelung von 1,5 Meter, die selbst der LRV NRW und DRV nicht kippen konnte, siehe hierzu (auszugsweise) die aktuelle Mitteilung des LRV NRW unten.
Daher sind nur Einer erlaubt! Das wir einen Zweier als „Familienboot“ zulassen, erwächst unserer Interpretation (und Verantwortung) und erklärt, weshalb ein Zweier, der nicht mit zusammen in einer Wohnung lebenden Familienangehörigen besetzt wird, NICHT zugelassen ist.
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Die Wasserstraßenüberwachung hat mir soeben mitgeteilt, dass am Mittwoch, 06. Mai 2020
im Umschlaghafen der Alten Fahrt in Hiltrup wieder ein Großraum- und Schwertransport sattfindet.
Also liebe Einer- und Zweierfahrer, bitte Vorsicht am 06. Mai 2020 in der Alten Fahrt.
Riemen- und Dollenbruch
Udo Weiss
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Siehe hierzu in Ergänzung die Westfälischen Nachrichten von heute unter:
Allen einen entspannten, virenfreien Tag
Udo Weiss
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Liebe ARCler,
er ist schon seit dem letzten Winter da. Ganz kleine Perlen, die in einer Reihe auf den Ästen der Bäume haften.
Und jetzt beginnt das nächstes Stadium. Eile und entschlossenes Handeln ist jetzt angesagt und so stehen wir schon seit langem mit Peter Vogt in Verbindung, dem EPS-Ghostbuster J. Peter Vogt hat uns schon im letzten Jahr bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) hilfreich zur Seite gestanden. Als wir niemanden bekamen, hat es noch möglich gemacht. Mit Vollschutz und Hubwagen wurden die Nester abgesaugt, in Spezialbehälter gelagert und später verbrannt. Mittlerweile bietet er ein komplettes präventives Besprühen befallener Bäume mit einem Biozid an. Prävention ist besser als Repression und so hat es heute einen Ortstermin gegeben, bei dem die Maßnahme erläutert und besprochen wurde. Ziel ist es, den EPS frühzeitig zu neutralisieren, bevor sich im dritten Larvenstadium seine gefährlichen Brennhaare entwickeln und Atemprobleme und Hautreizungen auslösen. Wir alle erinnern uns noch, als wir im letzten Jahr das Rudertraining und auch den Schulbetrieb ganz einstellen mussten. Das Biozid ist für Bienen ungefährlich und wird per Hubwagen gezielt aufgesprüht.
Morgen, Dienstag den 28. April 2020, wird zunächst das Bootshaus in Mauritz und anschließend das Bootshaus in Hiltrup aufgesucht.
Die Erfolgsquote wird bei 70 bis 80 Prozent eingeschätzt. Ein Problem bliebt: Der EPS kennt keine Zuständigkeitsgrenzen und wir liegen im Randbereich des Wasserschifffahrtsamtes (Leinpfand). Wir werden die Entwicklung weiter im Blick halten und haben eine Hotline zum EPS-Ghostbuster.
Udo Weiss