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Liebe ARCler,
auch mir wird es langsam viel, aber wir möchten neue Erkenntnisse und Regelungen sofort umsetzten, um das Rudern zu ermöglichen.
Gestern Abend erhielten wir folgende (auszugsweise) Mitteilung vom LRV NRW:
Herr Wolfgang Fischer aus der Staatskanzlei hat uns heute folgende Grundregel bestätigt, wie sie gewollt ist, die sich derzeit so eindeutig nicht aus der Verordnung ableiten lässt. Eine Klarstellung ist beabsichtigt.
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Und wieder gab es ein Update, das uns zu einer neuer Bewertung veranlasst hat.
Anbei nun die aktuelle, ab sofort gültige Regelung mit Stand vom 10.05.2020
Grundsätzliches: Der Vereinssport ist jetzt wieder zulässig, jedoch unter Beachtung strenger Regelungen, die eine Ausweitung des Betriebes bei uns nur begrenzt zulassen.
Es gilt immer noch die 1,5 Meter Abstandsregelung! Die Ruderboote liegen in Bootshallen, die räumlich getrennt und abgesetzt sind vom Bootshaus, den Ergo-und Krafträumen und den Werkstätten.
Die Bootshäuser, Umkleide- und Duschräume sind für den allgemeinen Betrieb NICHT freigegeben.
Der aktuell zulässige Vereinssport im ARC zu Münster bezieht sich nur auf Einer und (neuJ:) Mannschaftsboote, sofern es sich bei der Besatzung um Familienangehörige handelt, die in häuslicher Gemeinschaft leben.
Clubkleidung kann sofort wieder getragen werden. Wir bitten sogar darum!
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Liebe ARCler,
jetzt ist Vereinssport wieder zulässig, aber was bedeutet das für uns Ruderer?
Hier der aktuelle Sachstand „Rudersport“ Sa. 09. Mai 2020, 13:00 Uhr:
Enttäuschend sind die Regelungen, denn es gibt, so viel vorweg, für uns keine Aufweitung! Es bleibt, bis auf die Tatsache, dass wir im Einer jetzt wieder in Clubkleidung rudern können und sollten, alles weitgehend bei unserer bisherigen Regelung, s. Anhang!
Ganz entscheidend ist die bindende Abstandsregelung von 1,5 Meter, die selbst der LRV NRW und DRV nicht kippen konnte, siehe hierzu (auszugsweise) die aktuelle Mitteilung des LRV NRW unten.
Daher sind nur Einer erlaubt! Das wir einen Zweier als „Familienboot“ zulassen, erwächst unserer Interpretation (und Verantwortung) und erklärt, weshalb ein Zweier, der nicht mit zusammen in einer Wohnung lebenden Familienangehörigen besetzt wird, NICHT zugelassen ist.
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Die Wasserstraßenüberwachung hat mir soeben mitgeteilt, dass am Mittwoch, 06. Mai 2020
im Umschlaghafen der Alten Fahrt in Hiltrup wieder ein Großraum- und Schwertransport sattfindet.
Also liebe Einer- und Zweierfahrer, bitte Vorsicht am 06. Mai 2020 in der Alten Fahrt.
Riemen- und Dollenbruch
Udo Weiss
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Siehe hierzu in Ergänzung die Westfälischen Nachrichten von heute unter:
Allen einen entspannten, virenfreien Tag
Udo Weiss