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Liebe ARC-Familie,
der Sportbetreib im ARC zu Münster nähert sich der Normalität. Ab sofort sind auch die allgemeinen Rudertreffs wieder möglich.
Nach Freigabe des Individualtrainings (Einer und Zweier), der Kraft- und Ergoraumnutzung, dem Fahren in Mannschaftsbooten und dem Kinder- und Jugendtraining, sind bis auf die Wanderfahrten alle Angebote wieder offen.
Dabei gelten jedoch folgende Regeln, für deren Einhaltung jede/r Einzelne und die Übungsleiter/Trainer sowie Chefs des Steges verantwortlich sind:


Die Rudergruppe, die sich (im Freien) einfindet, darf die maximale Personenzahl von 30 nicht überschreiten.
Alle Personen sind mit Eintreffen auf dem Vereinsgelände im Fahrtenbuch zu dokumentieren, unabhängig davon, ob sie später aufs Wasser gehen oder nicht.
Es gilt die einfache Rückverfolgbarkeitspflicht i. S. v. § 2a CoronaSchutz-VO, die durch die Eintragung gewährleistet ist.
Verantwortlich hierfür ist der Chef des Steges . Sie/Er achtet auch darauf, dass sich einzelne Personengruppen nicht zu nahe kommen, denn immer noch gilt die 1,5 Meter-Abstandsregel (und Mundschutzpflicht auf dem ARC-Gelände)

Natürlich gelten auch die bereits bekannten Regeln, d. h.

• Umkleiden und Duschen zu Hause
• Alle Sporträume, Umkleiden und Duschen im Bootshaus sind gesperrt
• Zugang nur zu den Bootshallen, Ausnahme: Toilettengang
• Vor und nach dem Rudern Hände waschen, Mittel hierzu sind in den einzelnen Bootshallen
• Pflicht zum Tragen einer Mund/Nase Abdeckung auf dem Vereinsgelände
• Beim Rudern auf dem Kanal kann die Abdeckung abgenommen werden
• Grundsätzliche Einhaltung der Abstandsregeln
• Alle Fahrten auf dem Kanal müssen, wie schon immer, mit Namen in das Fahrtenbuch eingetragen
werden. Die Mannschaft muss nachvollziehbar sein (Rückverfolgbarkeit i. S. v. § 2a CoronaSchutz-VO).
• Nach dem Rudern werden die Griffe von Skulls und Riemen gereinigt

Wir bitten auch darum, die Absperrungen (Tor und Kette am BH Hiltrup) konsequent zu schließen, da es sich um eine geschlossene Sportanlage handelt, deren Zugang überschaubar sein muss. Externe haben hier keinen Zutritt!
Nur so gelingt es uns, den Betrieb weiter zu „normalisieren“, danke.

WICHTIG: Dies alles liegt in der Verantwortung des Chef des Steges. Er/Sie hat gegenüber anderen Personen ein diesbezügliches Weisungsrecht!
Die Regeln für den Kraft- und Ergoraum bleiben bestehen. Die Personenzahl für Hiltrup wird auf max. acht Personen erhöht.
Euch allen eine bleibende Gesundheit und viel Freude beim Rudersport.
Riemen- und Dollenbruch
Michael & Udo