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Liebe ARC-Familie,
ab Montag, 25.05.2020, ist es so weit. Das Kindertraining kann endlich wieder losgehen. Auch hierfür gibt es einige neue Regelungen, die zu beachten sind.
Auf dem Vereinsgelände muss ein Mundschutz getragen werden. Der Mundschutz darf erst im Ruderboot abgesetzt werden!
Um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten werden die Kinder mit ihren Nachnamen nach dem Alphabet in fünf Gruppen eingeteilt.
Die Gruppen werden im 15 Minuten Takt erscheinen. So können sie gemeinsam Rudern, vermeiden aber den Kontakt. Die Gruppen werden auch nacheinander vom Wasser gehen.
Die Trainingstage bleiben Montag, Mittwoch und Samstag.
Wichtig ist, dass niemand zu früh oder zu spät kommt!!! Sonst kann der Kontakt mit den anderen Gruppen nicht vermieden werden.
Die Umkleiden und die Toiletten sind im Moment noch gesperrt. Zieht euch deswegen zuhause um.
Eine Gruppenbildung ist zu vermeiden. Auf die 1,5 Meter Abstandsregelung wird noch einmal hingewiesen.
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Ab morgen, 23. Mai 2020, 12:00 Uhr, dann sind die Vorbereitungen abgeschlossen, ist beim ARC zu MS auch ein (eingeschränktes) Kraft- und Ergo-Training wieder möglich.
Die Rahmenbedingungen findet ihr in der beigefügten Anlage.
Euch allen ein schönes Wochenende
Udo
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Liebe ARCler,
am Wochenende ist ein weiterer beachtlicher Schritt erfolgt, der das Ministerium veranlasst hat, dem NWRV heute um 08:55 Uhr zu antworten.
Später ist es dann noch zu weiterer Korrespondenz zwischen dem ARC zu Münster und dem NWRV gekommen,
so dass wir jetzt die im Anhang stehende Regelung für den ARC zu Münster gefunden haben.
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Liebe ARCler,
je später der Tag, desto schöner die Meldungen
Die nachfolgende Meldung haben wir soeben bekommen und müssen daher die uns gestern Abend mitgeteilte Lockerung, Stand 12. Mai, widerrufen. Es gilt der alte Stand vom 10. Mai, siehe Anhang - und ja, auch wir haben die Nase langsam voll.
Zurück auf Start, (noch) keine Rudererlaubnis für Familien, 2 Haushalte
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Liebe ARCler,
auch mir wird es langsam viel, aber wir möchten neue Erkenntnisse und Regelungen sofort umsetzten, um das Rudern zu ermöglichen.
Gestern Abend erhielten wir folgende (auszugsweise) Mitteilung vom LRV NRW:
Herr Wolfgang Fischer aus der Staatskanzlei hat uns heute folgende Grundregel bestätigt, wie sie gewollt ist, die sich derzeit so eindeutig nicht aus der Verordnung ableiten lässt. Eine Klarstellung ist beabsichtigt.