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Das Thema ist ernst, wichtig, oftmals hässlich, derzeit ein aktuelle Pressethema und daher möchten wir euch die strukturellen Präventionsmaßnahmen des Akademischen Ruder-Clubs (ARC) zu Münster in Erinnerung bringen.

Auf der letzten MV haben wir eine neue Satzung beschlossen. Diese hat im §3 den Zweck und die grundlegende Werteausrichtung des ARC zu Münster präzisiert. Hier heißt es:

§3 Zweck und grundlegende Werteausrichtung

(1) Der Verein hat den Zweck, die Ausübung des Ruder- und Wassersportes und die Gemeinschaft der Mitglieder zu pflegen und zu fördern.

(2) Vermögen und Einnahmen im Verein sind ausschließlich und unmittelbar zur Erfüllung des Vereinszweckes zu verwenden.

(3) Politische, rassistische, weltanschauliche oder religiöse Zwecke dürfen innerhalb des Akademischen Ruder-Clubs zu Münster nicht angestrebt werden. 

 

Der Club bekennt sich ausdrücklich zu einem respektvollen, wertschätzenden Umgang, distanziert sich von jeder Form sexualisierter Gewalt, bei dem der Kinderschutz einen besonderen Stellenwert erhält.

 

Der Vorstand hat zudem im Qualitätshandbuch ARC zu Münster unter Punkt 1.6.2 festgelegt:

Trainer und Übungsleiter müssen das Vertrauen des Vorstandes haben, vom Vorstand berufen werden und eine im ARC zu MS anerkannte Qualifikation (z. B. Erste-Hilfe-Nachweis, Reanimationsbefähigungsnachweis) haben, sowie ein polizeiliches Führungszeugnis  vorlegen. Die Trainer und Übungsleiter für den Kinder- und Jugendbereich benötigen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, welches sie dem Vorstand vorzulegen haben. Dieses „Erweitere Führungszeugnis“ ist nach 5 Jahren zu aktualisieren und erneut vorzulegen. Zudem müssen sie eine Verpflichtung auf den Ehrenkodex des DRV abgeben. Hierzu heißt es in einem eigenen Punkt 5.1.5 Prävention sexuelle Belästigung u.a.:

Der ARC zu Münster verpflichtet alle seine mit der Kinder- und Jugendarbeit betreuten ehrenamtlichen Mitglieder, sich dem Ehrenkodex des Deutschen Ruderverbandes (DRV) anzuschließen und beruft zwei Ansprechpartnerinnen, die unabhängig vom Vorstand jederzeit vertraulich kontaktiert werden können und die bei Bedarf mit dem Vorstand die notwendigen Schritte einleiten (s. Beschluss des Vorstandes vom Mai 2021 unten).

Dass das Unvorstellbare vorstellbar, im schlimmsten Fall sogar real werden kann, zeigen uns aktuelle Medienberichte fast täglich. 

Sexuelle Gewalt fängt nicht erst bei sexueller Belästigung an, sondern oft viel früher, bei der Sprache und vermeidlichen Witzen. Sprache ist Ausdruck der gelebten Kultur und damit eine Frage der Werte und Würde.

„Nein, wir haben kein Problem, doch PERICULUM in MORA – Gefahr besteht, wenn man zögert!“, so der Vorstand des Akademischen Ruder-Clubs zu Münster und weiter „Für uns sind derartige Mechanismen kein Zeichen eines schlechten Gewissens, sondern ein Qualitätsmerkmal gelebter Kinder- und Jugendarbeit.“

Der Akademische Ruder-Club (ARC) zu Münster verpflichtet gemäß Beschluss des Vorstandes alle seine mit der Kinder- und Jugendarbeit betreuten ehrenamtlichen Mitglieder, sich dem Ehrenkodex des Deutschen Ruderverbandes (DRV) anzuschließen. Hierin heißt es u.a.:

Ich respektiere die Würde jedes Kindes und jungen Erwachsenen und verspreche, junge Menschen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, politischen Überzeugung, sexueller Orientierung, ihres Alters oder Geschlechtes gleich und fair zu behandeln sowie Diskriminierung jeglicher Art sowie antidemokratisches Gedankengut entscheiden entgegenzuwirken. Ich werde das Recht des mir anvertrauten Kindes und jungen Erwachsenen achten und dessen Entwicklung schützen. Dies entspricht unserer Überzeugung, unseren Werten und unserer Satzung.

Doch ist eine schriftliche Fixierung nicht ausreichend. Es bedarf einer umfassenden Struktur für Schutzmaßnahmen, die frühzeitig ihre Wirkung entfalten können, weit bevor es zu einem Problem wird. Neben der sportlichen und methodischen Qualifikation erfolgt auch die Beantragung des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses. Ein ständiger Gesprächsaustausch zwischen Vorstand und Jugendabteilung ist bereits etabliert. Beratung und Wertebewusstsein sind hier tragende Elemente. Nun kommt noch die Verpflichtungserklärung des DRV hinzu. 

Mit Birgit Scheibe und Cathrin Spieth, beide durch ihren Beruf vorqualifiziert, konnten zwei Ansprechpartnerinnen gefunden werden, die neben der fachlichen Kenntnis auch die notwendige Empathie und Anerkennung mitbringen. Sie stehen für alle Fragen/Bedenken zur Verfügung und beraten den Vorstand. Bewusst wurde die Formulierung „alle Fragen/Bedenken“ gewählt, da es sich um ein niedrigschwelliges Angebot handeln soll, bei dem man schnell ins Gespräch kommt. 

Im Bedarfsfall kann sich jedes Mitglied (losgelöst vom Vorstand) vertrauensvoll an Birgit oder Cathrin wenden.