Liebe Clubgemeinschaft,
die neue Corona-Schutzverordnung gilt vom 13. Januar bis zum 09. Februar und enthält unter anderem folgende Regelungen:
Für die Sportausübung im Freien gilt die 2G-Regel, somit bleibt unverändert, dass nur immunisierte (d.h. geimpfte oder genesene) Personen teilnehmen dürfen.
Für die Sportausübung in Innenräumen gilt die 2G-Plus-Regel. Es dürfen nur immunisierte (d.h. geimpfte oder genesene) Personen mit einem aktuellen Schnelltest, nicht älter als 24h, teilnehmen. Der Nachweis einer Auffrischungsimpfung ersetzt den zusätzlichen Test.
Weiterhin bleibt die Nutzung des Kraft- und Ergoraumes auf acht Personen plus Trainer, für welche §4 Abs. 4 der Corona-Schutzverordnung anwendbar ist, d.h. diese gilt die 3G-Regel, beschränkt und es gelten die bekannten Hygieneregeln.
Nachweis der Immunisierung und Testung für Kinder und Jugendliche: Unser Jugendtrainer und unser Jugendleiter haben mir in gegenseitiger Absprache versichert, dass alle jungen Ruderinnen und Ruderer geimpft sind und sie dies kontinuierlich nachhalten und überprüfen. Gleiches gilt für die Ruderwarte/innen und Chef des Steges. Kinder und Jugendliche gelten bis zum 16. Geburtstag (Altersnachweis erforderlich) als immunisiert und getestet. Jugendliche ab dem 16. Geburtstag gelten (ab dem 17.01.2022) nicht mehr als immunisiert. Soweit sie Schüler sind, gelten sie als getestet, Schülerausweis erforderlich.
Zusammenkünfte (auch wichtig für Raumanmietungen): Private Zusammenkünfte (s. § 6 Abs. 2 Nr. 3) von ausschließlich immunisierten Personen im öffentlichen und privaten Raum sind nur zulässig als Zusammenkunft von insgesamt höchstens zehn Personen ohne Beschränkung der Zahl der Hausstände, wobei Kinder bis einschließlich 13 Jahren hiervon ausgenommen sind.