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Liebe Clubgemeinschaft,

Vorbehaltlich weiterer Konkretisierungen ergeben sich folgende Regelungen im Kontext der Umsetzung der 2-G-Regel:

Sportausübung

    • Für den Außenbereich und das Individual-Training (z. B. Einer, Zweier) gelten die bekannten Bestimmungen, soweit der Innenbereich (Clubraum, Duschen, Umkleideräume) nicht aufgesucht wird.
  • Bei der Nutzung von Sportstätten und –hallen sind grundsätzlich die allgemeinen Verhaltensregeln, wie Abstand, Hygiene, Masken und Lüften (AHAL-Regeln) einzuhalten. Im Kraft- und Ergoraum ist Stoßlüften unter gleichzeitigem Einsatz des Ventilators angezeigt.
  • Kontrollpflichten

              Rudertreff: Die Ruderwarte/Chefs des Steges/eingeteilten Obleute vergewissern sich in eigener Zuständigkeit über die Immunisierung. Die bislang gewählten Verfahren haben sich bewährt. Siehe hierzu neu § 4 Corona-Sch-VO unten. Sollte weiterer Regelungsbedarf erkannt werden, bitte beim Vorstand   

              melden.

              Kinder- und Jugendtraining: Hier sind der Jugendwart, die Trainer und Übungsleiter verantwortlich. Sie überprüfen die Zulässigkeit des Zugangs und die Anzahl (Kraft- und Ergoraum). Auch hier gilt: Sollte weiterer Regelungsbedarf gesehen werden, bitte beim Vorstand melden.

              Kraft- und Ergoraum Hiltrup: Begrenzung auf max. 8 Nutzer plus Trainer/Übungsleiter. Unsere Kontrolle erfolgt a) über das Nutzerbuch, das regelmäßig vom Vorstand kontrolliert wird. Hier sind Datum, Uhrzeit, Vor- und Nachname (XY-die Dritte o ä. sind nicht zulässig) komplett einzutragen,

              b) gegenseitige Selbstkontrolle. Traut euch nachzufragen. Das kann man nett und ohne „Überwachungscharakter“ machen. Jede/jeder sollte hierfür Verständnis haben, zumal jeder/jede das gleiche Recht hat und c) Stichprobenkontrolle durch Vorstand/erweiterten Vorstand. Diese Regelung setzt auf    

              Vertrauen und ist großzügig. Gefordert wäre eine persönliche Zugangskontrolle, die wir natürlich nicht leisten können, so dass die Folge eine Schließung wäre, was natürlich keiner will.

              Für Kinder und Jugendliche (s. § 4, Abs,. 7 unten) gilt: Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung. Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahrenwird der Testnachweis durch eine    

              Bescheinigung der Schule ersetzt. 

              Die Sportmöglichkeiten sind jetzt im Winter, insbesondere für berufstätige Senioren, begrenzt. Für Kinder- und Jugendliche haben wir zudem am Montag eine städtische Sporthalle zur Verfügung. Auch wegen unterschiedlicher Infektionsrisiken möchten wir hier eine Entzerrung vornehmen. Daher werden  

              wir, die Nutzung des Kraft- und Ergoraumes für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren mittwochs und donnerstags, jeweils bis 18:00 Uhr und samstags bis 12:00 Uhr beschränken. Selbstverständlich ist dies Maßnahme so mit dem Jugendvorstand und Trainer abgesprochen.

              Ergonutzung in Mauritz: Der Clubraum (mehr Gesellschafts- Seminar- und Gastronomieraum) unterliegt anderen Nutzungsbestimmungen wie ein Fitnessraum mit hohem Aerosolaustausch (Ergometerfahren). Daher ist eine gleichzeitige Nutzung nicht zulässig. Solange ein Ergoraum noch nicht hergestellt   

              ist (die Planung und Absicht besteht ja), können die Ergos in Hiltrup genutzt werden oder es werden bei trockenem Wetter die Ergos auf die Terrasse gestellt oder ein Umkleideraum genutzt.

  • Zur Sporthallennutzung der städtischen Hallen liegt noch keine Nutzungsänderung vor.