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Liebe Clubmitglieder,

neun Tage bewegte sich der Inzidenzwert in Münster nunmehr wieder in einem zweistelligen Bereich.

Die Corona-Schutz-Verordnung des Landes NRW sieht dafür eine Höherstufung (u. a. strengere Masken- und Testpflichten) vor. Deshalb gilt für Münster ab Mittwoch, 21. Juli, wieder die Stufe 1.

Sportausübung bei Vorliegen der Inzidenzstufe 1:


1. Zulässig ist im Freien die gemeinsame Sportausübung einschließlich Ausbildung, Training:  – in den nach §4 Absatz 3 Nummer 1 bis 3 der CoronaSchVO (allgemeine Kontaktbeschränkungen) zulässigen Gruppen (s.u.)
– in Gruppen von bis zu 25 jungen Menschen bis zum Alter von einschl. 18 Jahren zzgl. bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen (ohne Test)

– von ausschließlich kontaktfreiem Sport ohne Personenbegrenzung (kein Testnachweis erforderlich)

– die Ausübung von Kontaktsport mit bis zu 100 Personen (ohne Negativtestnachweis, mit sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit).

Zwischen verschiedenen Gruppen beziehungsweise allein Sport treibenden Personen, die gleichzeitig am selben Ort Sport treiben, ist während der Sportausübung dauerhaft der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

2. Zulässig ist in geschlossenen Räumen die gemeinsame Sportausübung einschließlich Ausbildung, Training und Wettkampf:

– von kontaktfreiem Sport (jedoch mit sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit)

– von Kontaktsport mit bis zu 100 Personen (mit Negativtestnachweis und mit sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit).

– hochintensives Ausdauertraining (insbesondere Indoor-Cycling, HIIT und anaerobes Schwellentraining) mit bis zu 15 Personen (ohne

Negativtestnachweis, jedoch mit Mindestabstand und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit), wenn die Räume vollständig durchlüftet sind/werden. 

Die aktuelle CoronaSchVO ist vom 10.07.2021 bis voraussichtlich 05.08.2021 gültig.

Die neue Verordnung unterscheidet nach vier Inzidenzstufen:

Inzidenzstufe 3: 7-Tage-Inzidenz über 50

Inzidenzstufe 2: 7-Tage-Inzidenz von über 35 – 50

Inzidenzstufe 1: 7-Tage-Inzidenz von über 10 – 35

Inzidenzstufe 0: 7-Tage-Inzidenz von höchstens 10

  • 4 (3) Nr. 1-3: 1. zwischen Personen des eigenen Hausstandes ohne Personenbegrenzung, 

 2. beim Zusammentreffen von Personen aus zwei Hausständen ohne Personenbegrenzung, an dem zusätzlich immunisierte Personen aus weiteren Hausständen teilnehmen dürfen,

3. bei einem Zusammentreffen ausschließlich immunisierter Personen ohne Begrenzung der Zahl der Personen oder Hausstände