Finde uns auf Facebook

Liebe Clubgemeinschaft,

es geht voran! Gestern wurde uns die aktuell gültige CoronaSchutzVO offiziell übersandt. Sie unterscheidet sich von ihren Vorgängern, wurde grundsätzlich überarbeitet, umfasst jetzt 30 Seiten und enthält weit über 100 Einzelregelungen. Bedeutsam sind die neuen Grenzwerte und die Drei-Stufen-Regelung. Der Sportbereich, früher im § 9, ist jetzt im § 14 geregelt.

Alle von mir aufgeführten Regelungen beziehen sich nur auf die Inzidenzstufe 1 (O-35), die für Münster derzeit gilt. Sollte sich hieran etwas ändern, würden auch wir sofort reagieren. Zudem habe ich eine Kurzübersicht des Landessportbundes beigefügt.

Allgemein gilt für den Sport (§ 14)...

Zulässig ist bei Inzidenzstufe 1 (0-35):

Im Freien

  • Kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung
  • 1,5 m Abstand halten, Hände waschen und desinfizieren. Die Maskenpflicht im Außenbereich ist aufgehoben
  • Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Negativtest und einfacher Rückverfolgbarkeit

In geschlossenen Räumen

  • in geschlossenen Räumen einschließlich Fitnessstudios die Ausübung von Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Negativtestnachweis (vollständig Geimpfte sind gleichgestellt) und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit
  • in geschlossenen Räumen auch hochintensives Ausdauertraining (insbesondere IndoorCycling, HIIT und anaerobes Schwellentraining) mit bis zu 15 Personen mit Negativtestnachweis und Mindestabstand, wenn die Räume vollständig durchlüftet oder mit viruzid wirkenden Luftfiltern ausgestattet sind, also Ruder-Ergo nach draußen stellen!
  • Gesellschaftsräume auf Sportanlagen sind wieder geöffnet (Gleichwohl gelten die Hygieneregeln und das Abstandsgebot) 

Für den ARC zu MS gilt: Der Clubraum/Jugendraum am Bootshaus Hiltrup ist wieder freigegeben.

Die Räume im Bootshaus Mauritz sind wegen der noch andauernden Wiederherstellungsarbeiten noch gesperrt.

Hinweis: Die Nutzung von Umkleiden und Duschen ist unter Beachtung der allgemeinen Hygieneanforderungen nach §6 der CoronaSchVO und des Mindestabstandes zulässig. Mannschaftsbesprechungen, Kabinenansprachen, etc. sind bei Beachtung der Vorgaben nicht in den Umkleiden durchführbar und daher ausnahmslos zu unterlassen! Die relative Enge in einem kleinen Raum würde die Wahrscheinlichkeit eines Infektionsgeschehens in enormem Maße erhöhen und ist daher nicht akzeptabel.

Wenn auch für das Land die Inzidenzstufe 1 gilt, entfällt bei der Sportausübung der Negativtestnachweis.