Liebe Clubgemeinschaft,
wie ihr der täglichen Berichterstattung entnehmen konntet, hat sich die Corona-Lage hinsichtlich der damit verbundenen Gefahren negativ entwickelt. Hiervon ist auch Münster nicht verschont geblieben.
Mit Datum vom 16.04.2021 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Überschreitung einer 7-Tages-Inzidenz von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen auch für Münster festgestellt und die sogenannte „Corona-Notbremse“ (§ 16 Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO)) angeordnet. Das Sportamt der Stadt Münster hat dies mit Eingang von heute, 13:14 Uhr wie folgt umgesetzt:
Für den Sport unter freiem Himmel in Münster, also auch für uns, ergeben sich ab Montag, 19.04.2021, folgende Regelungen:
Zulässig ist nur noch Individualsport
- von Personen eines Hausstands (beliebige Anzahl) mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand (Kinder bis einschl. 14 J. werden nicht mitgezählt). Mehrere Personen aus zwei Haushalten sind nicht mehr zulässig.
- als Ausbildung im Einzelunterricht sowie
- von Gruppen von höchstens zehn (!) Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich max. zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen.
Die bekannte „einfache Rückverfolgbarkeit“ nach §4a der CoronaSchVO ist sicherzustellen!
Zu allen anderen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
Weiterhin gilt:
- Die Nutzung von Umkleiden und Duschen ist untersagt. Es dürfen lediglich die Toiletten einer Sportanlage genutzt werden.
- Der Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind!
- Die Einhaltung der Mindestabstände ist zu gewährleisten.
- Die Pflicht zum Tragen einer „Mund-Nasen-Bedeckung“ auf der gesamten Anlage (Bootplatz, Bootshallen, Vorplatz) besteht nach wie vor. Die Bedeckung darf nur zur Ausübung des Sports abgenommen werden. Auf allen Verkehrsflächen/Toilettenbereichen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Die Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Vorgaben der Coronaschutzverordnung haben gemäß der Verordnung „die für die Einrichtung Verantwortlichen“.
Also helft bitte alle mit und schließt nach dem Passieren Tore und Ketten, auch während der Ausfahrt und verlasst euch nicht darauf, dass Andere nach euch noch kommen und dies tun. Es liegt an uns, diese minimalen Sportmöglichkeiten uns zu erhalten.