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Liebe Clubgemeinschaft,

bei dem schönen Wetter gibt es einen kleinen Lichtblick:

Die ab dem 22.02.2021 gültige aktuelle Corona-Schutz-VO ermöglicht es uns, die Sportfreianalgen, also Bootshalle, Vorplatz und Steg, wieder frei zu geben.

Konkret heißt es hierzu weiterhin vom LSB und NWRV:

Die ab dem 22.02.2021 geltende Coronaschutz-Verordnung untersagt im § 9 (1) grundsätzlich weiter den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und die Nutzung der Nebenräume wie Duschen etc.

Es sind aber neue Ausnahmen geschaffen worden:

„Ausgenommen von dem Verbot ist (…) der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die (…)  gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.“

Das heißt:

  • Alle ungedeckten Sportanlagen können grundsätzlich geöffnet werden.
  • Auf diesen Sportanlagen können Einzelpersonen oder zwei Personen zusammen oder mehr als zwei Personen aus einem Hausstand ohne Abstandsgebot Sport betreiben.
  • Zwischen den sich so bildenden Paaren und Einzelsportler*innen, bzw. zwischen sich so bildenden Paaren und Gruppen bzw. zwischen sich so bildenden Gruppen und Einzelsportler*innen bzw. zwischen Einzelsportler*in und Einzelsportler*in ist ein Sicherheitsabstand von 5 Metern einzuhalten.
  • Eine Anleitung eines*r Einzelsportler*in durch eine*n Übungsleiter*in oder Trainer*n ist möglich.
  • Weiterhin nicht erlaubt: Anleitung einer Gymnastikgruppe (unabhängig vom Abstand der Personen untereinander), Mannschafts-/Gruppentraining Ballsport, Paartraining Ballsport mit wechselnden Partner*innen.

Ergo gilt am Steg: Alle Boote im Abstand von 5m hintereinander und besser und meistens auch richtigerweise nicht nebeneinander. Auf dem Wasser wird die 5 Meter Regel zwischen den Booten leichter einzuhalten sein. Somit dürfen Einer und Zweier bzw. Mannschaftsboote mit Personen aus einem Hausstand unter Beachtung der sonst üblichen Regeln (neu: 5 Meter Abstand zu anderen) wieder aus Wasser.