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Lieber ARCler,

mit sofortiger Wirkung wird jeglicher Sportbetrieb beim ARC zu Münster eingestellt, darunter fällt auch der Individualsport. Diese Regelung ist eindeutig und lässt keinen Interpretationsspielraum zu und gilt zunächst bis zum 10. Januar 2021.

Zur Info anbei den genauen Wortlaut aus der Corona-Schutzverordnung, auszugsweise, vom 14.12.2020:

 

§9 Sport

(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Die für die in Satz 1 genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung entsprechend zu beschränken. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen ist unzulässig.

(4) Ausgenommen von Absatz 1 und damit unter Beachtung der allgemeinen Regeln dieser Verordnung und anderer Rechtsvorschriften (Arbeitsschutzrecht etc.) zulässig sind [...] das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten und Landesleistungsstützpunkten [...].

 

Jeglicher allgemeiner Sport im Kontext von Vereinen ist ab Mittwoch, 16.Dezember 2020 einstweilen bis zum 10.01.2021 untersagt.