Liebe ARCler,
am Wochenende ist ein weiterer beachtlicher Schritt erfolgt, der das Ministerium veranlasst hat, dem NWRV heute um 08:55 Uhr zu antworten.
Später ist es dann noch zu weiterer Korrespondenz zwischen dem ARC zu Münster und dem NWRV gekommen,
so dass wir jetzt die im Anhang stehende Regelung für den ARC zu Münster gefunden haben.
Rudersportmöglichkeiten im ARC zu Münster für Ruderer/innen
im Einer und in Mannschaftsbooten,
sofern es sich um Familienangehörige handelt, die in häuslicher Gemeinschaft leben oder aus maximal zwei verschiedenen Haushalten stammen
Grundlage hierfür ist die aktuelle Corona-Schutzverordnung i.d.F.v. vom 16.05.2020, ergänzt durch die Ausführungsbestimmung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (gesonderte Mail) vom 19.05.2020, 08:55 Uhr
Stand: Münster, 19.05.2020 (neu)
Grundsätzliches: Der Vereinssport ist jetzt wieder zulässig, jedoch unter Beachtung strenger Regelungen, die eine Ausweitung des Betriebes bei uns nur begrenzt zulassen. Grundsätzlich gilt immer noch die 1,5 Meter Abstandsregelung! Die Bootshäuser, Umkleide- und Duschräume sind für den allgemeinen Betrieb NICHT freigegeben. Der aktuell zulässige Vereinssport im ARC zu Münster bezieht sich nur auf Einer und Mannschaftboote, sofern folgende Voraussetzungen (§ 1 Abs. 2 i. V. m. § 9 Abs. 4 der Verordnung) gegeben sind:
1. Mehrere Personen dürfen im öffentlichen Raum nur zusammentreffen, wenn es sich um Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner handelt oder
2. Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften. Ausführlich und abschließend hierzu siehe Anhang !
Riemen- und Dollenbruch
Udo