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Liebe ARCler,

jetzt ist Vereinssport wieder zulässig, aber was bedeutet das für uns Ruderer?

Hier der aktuelle Sachstand „Rudersport“ Sa. 09. Mai 2020, 13:00 Uhr:

 

Enttäuschend sind die Regelungen, denn es gibt, so viel vorweg, für uns keine Aufweitung! Es bleibt, bis auf die Tatsache, dass wir im Einer jetzt wieder in Clubkleidung rudern können und sollten, alles weitgehend bei unserer bisherigen Regelung, s. Anhang!

Ganz entscheidend ist die bindende Abstandsregelung von 1,5 Meter, die selbst der LRV NRW und DRV nicht kippen konnte, siehe hierzu (auszugsweise) die aktuelle Mitteilung des LRV NRW unten.

Daher sind nur Einer erlaubt! Das wir einen Zweier als „Familienboot“ zulassen, erwächst unserer Interpretation (und Verantwortung) und erklärt, weshalb ein Zweier, der nicht mit zusammen in einer Wohnung lebenden Familienangehörigen besetzt wird, NICHT zugelassen ist.

 

Im Ergebnis stehen wir am Ende der Woche schlechter da als am Anfang zumindest im Leistungssport Rudern.

Den angehängten „Empfehlungen zur Wiedereröffnung des Sportbetriebs im Rahmen der Corona-Pandemie: Ein Leitfaden für Trainer*innen und Übungsleiter*innen“ ist zu entnehmen:

...gewährleistet, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern während der gesamten Sporteinheit eingehalten wird.
Bei Einheiten mit hoher Bewegungsaktivität sollte der Mindestabstand vergrößert werden (Richtwert: 4-5 Meter nebeneinander bei Bewegung in die gleiche Richtung).

Seit Wochen mahnen wir nun schon den DRV und Länderrat an, sich mit der Ausgangslage, dass bei einer Ruderplatzlänge 1,4 m – im Leistungssport Arbeitsplatzlänge genannt – halt 10 meistens sogar 12 cm fehlen und somit eine Ableitung erarbeitet werden muss, dass die fehlenden 10 cm medizinisch betrachtet, eine möglichst geringe Relevanz haben.

Die zweite Vorgabe halten wir im Rudersport zwar auf dem ersten Blick ein. Demnächst wird es dann zur Diskussion kommen, wann haben wir im Ruderboot einen Arbeitsplatz, wann einen Ruderplatz.

Andererseits sind nun 1 bzw.2 Familien-Boote erlaubt,

Wir haben beim LSB am Freitagmorgen eine Eingabe gemacht, die inzwischen auch gendersensibel ausformuliert wurde:

„Die allgemein geltenden Abstandsvorgaben sind von den aktiv rudernden Ruderern*innen [Ruder*innen] im Rahmen der bootsbautechnischen Gegebenheiten einzuhalten.
Für die direkt den Schlagleuten gegenübersitzenden Steuerleuten gilt ein Mindestabstand von 2,0 m“

Ob bzw. wann wir Erfolg haben, können wir nicht absehen, wir sind eher skeptisch.

Wie verrückt die jetzige Situation ist, zeigt sich an dem weiteren Zeitplan

Ab Montag, 11. Mai 2020 ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich (Eine Verordnung dazu liegt noch nicht vor).

(Anmerkung: Man kann gespannt sein, wie weit dann Indoor die nebeneinanderstehenden Geräte entfernt sein müssen, 4 - 5 Meter auf wohl auf keinen Fall.)

Freibäder dürfen ab 20. Mai unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen – ausgenommen sind reine Spaßbäder (Eine Verordnung dazu liegt noch nicht vor).
Ab Samstag, 30. Mai 2020 soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern.
Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet (Eine Verordnung dazu liegt noch nicht vor).

So gilt auch zum Ende dieser Woche sowohl der gute alte Brecht:

„Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen // Den Vorhang zu und alle Fragen offen.“

 

 

Eine Öffnung der Kraft-und Ergoräume könnte frühestens am 30 Mai erfolgen, wenn die Bedingungen es zulassen.

Beigefügt habe ich zur Information das aktuelle Schreiben des Sportamtes Münster und eine Checkliste des SSB Münster.

Dennoch ein schönes Wochenende und Riemen- und Dollenbruch

Udo Weiss