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Liebe ARCler, soeben haben wir nachfolgenden Eingang erhalten, den wir unverzüglich an euch weitergeben.

 

Wir als Vorstand werden laufend die Lage beobachten, warten auf weiter Informationen und werden euch informieren.

Passt auf euch auf

Udo

 


Corona Virus: Aktuelle Info`s FISA / DRV / NWRV: Land NRW verbietet ab 17.03. sportliche Freizeitaktivitäten in Vereinen
15.03.2020, 17:00 Uhr
Landesregierung NRW verbietet ab 17.03.2020 sämtliche sportlichen Freizeitaktivitäten in Vereinen und kommerziellen Einrichtungen

Die Landesregierung NRW hat zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie weitere gravierende Einschränkungen für den Freizeitbereich in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Die Einschränkungen betreffen auch den Freizeitsport und gelten ab Dienstag 17.03. einstweilen bis zum 19.04.2020.

„Wir müssen in dieser ernsten Lage die notwendige Versorgung in vollem Umfang sicherstellen. Aber alle Freizeitaktivitäten und nicht unbedingt notwendige sozialen Kontakte müssen unverzüglich vermieden werden. So sehr das für viele Menschen ein Opfer und eine Einschränkung bedeutet, so wichtig ist es jetzt, besonnen, aber auch entschlossen unser Leben zu entschleunigen“, sagte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) der Deutschen Presse-Agentur am Sonntag.

Noch am Sonntag sollen durch Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums nahezu alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote im Land eingestellt werden, wie die Staatskanzlei nach einer Kabinettssitzung mitteilte. Demnach müssten bereits ab dem Montag alle Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Kinos und Museen schließen.

Ab Dienstag sei dann auch der Betrieb von Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen untersagt. Ebenso ab Dienstag sind den Angaben zufolge Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen nicht mehr gestattet.

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Bibliotheken, Restaurants, Gaststätten und Hotels sollen in ihrem Betrieb an strenge Auflagen gebunden werden, die eine Verbreitung des Coronavirus verhindere. Damit die Versorgung mit Lebensmitteln, Geld, Bekleidung und Medikamenten und Dingen des täglichen Bedarfs sichergestellt sei, bleiben Banken, Einzelhandelsbetriebe, insbesondere für Lebensmittel, Apotheken und Drogerien geöffnet.

Die Regelungen sollen laut Staatskanzlei zunächst bis zum 19. April gelten, analog zu den bereits am Freitag verfügten Schließungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen. Danach soll auf der Grundlage einer aktuellen Lage-Einschätzung des Robert-Koch-Instituts über das weitere Vorgehen entschieden werden, hieß es in Düsseldorf.