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Teil 1

Wir kennen die Geschehnisse vom Aasee, vom Kanal und natürlich von unseren Bootsstegen: Die Menschen nehmen sich für ihr individuelles Freizeitverhalten den öffentlichen Raum und natürlich auch den Bereich, den sie, auch wider besseres Wissen, für öffentlich halten. Nicht selten kommt es dann zum Interessenkonflikt mit anderen Nutzern, Anwohnern oder Eigentümern. Seit dem wir den neuen Bootssteg in Hiltrup haben, hat sich die Fremdnutzungssituation deutlich verschärft. Es geht nicht um Flaschen, Unrat und Kondome, die am Steg gefunden wurden, es geht um das Betreten und Nutzen als Liegefläche, um Modelboote fahren zu lassen, eine Einsetzmöglichkeit für motorbetriebene Schlauchboote, Stand-Up-Paddler oder Kajaks zu haben oder seine Hunde spielen und schwimmen zu lassen. Kommt man als Ruderer zum Steg, muss man sich als „Hauseigentümer“ für die eigene Nutzung entschuldigen und erntet wenig Verständnis. Als Antwort haben wir in den letzten Wochen u. a. diese Sprüche erhalten:

Das ist nicht ihr Steg.

Nehmt doch eure „Paddel“ hoch.

Ich nutze den Steg schon seit 30 Jahren und das wird so bleiben.

Sie haben kein Anrecht darauf.

Der Kanal gehört nicht ihnen.

Der Steg gehört dem WSA und damit allen.

Der Steg ist öffentlich, sonst müssten sie ihn absperren.

Das geht mir am Ar... vorbei.

Vorgestern Abend waren noch einige Kinder und eine Ruderkameradin und ein Ruderkamerad auf dem Wasser. Auf dem Steg befand sich ein fremder, etwa 35jähriger Mann mit seinem Hund, den er dort baden ließ. Der mehrfachen Bitte den Steg zu räumen, kam er nicht nach. Als unser Ruderer seinen Einer angelegt hatte und er den Hund, der einen Stock im Maul hatte, an dem Stock um den Steg herumführen wollte um ihn aus dem Wasser zu bewegen, eskalierte die Situation. Unser Ruderkamerad wurde von dem unbefugten Nutzer unvermittelt tätlich angegriffen und ins Wasser geworfen. Als er das Wasser wieder verlassen hatte, stand der Mann in bedrohlicher Haltung mit einem Stock vor ihm, so dass unser Ruderkamerad in einer notwehrähnlichen Erwiderung ihn ebenfalls ins Wasser warf und die Polizei zur Hilfe rufen ließ. Diese ist dann rasch erschienen, hat den unberechtigten, tätlichen Angreifer des Geländes verwiesen und eine Anzeige wegen Körperverletzung und Hausfriedenbruch aufgenommen.

Der Beschuldigte hat dann in sozialen Netzwerken sein Tun anders dargestellt und zu rechtfertigen versucht (siehe Anhänge).

Wir haben uns ratsuchend an die Wasserschutzpolizei und das Wasserschifffahrtsamt gewandt und eine offensive Pressearbeit betrieben. Die Ergebnisse seht ihr nachfolgend. Sie dienen eurer Unterrichtung.

Die Wasserschutzpolizei bestätigte unser Vorgehen und gaben folgenden Ratschlag, dem wir natürlich folgen sollten:

Wir, der ARC zu Münster, sind dort Hausherr auf dem Steg, daher können wir folgende Schritte einleiten.

1) Die Personen auffordern den Steg zu verlassen. Erst mal nett und freundlich.
2) Die Personen ausdrücklich und mit Nachdruck von unserem Steg verweisen. Da gilt das Hausrecht.
3) Die Polizei oder Wasserschutzpolizei anrufen und die Personen notfalls mit Polizeigewalt entfernen lassen.

Die Wasserschutzpolizei wird den Bereich verstärkt überwachen und auch von sich aus einschreiten:

Tiere werden sofort verwiesen und die Halter verwarnt.

Vom Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) haben wir auch Rückendeckung erhalten. Wir sollen alle und jeden ansprechen und verweisen, nur so setzt man sein Hausrecht durch.

Schriftlich erhielten wir zudem (auszugsweise) folgende Nachricht vom WSA:

Heute Morgen hatte ich einen Anruf von einem Passanten der mir einen Zwischenfall mitgeteilt und bezüglich der Betretung gefragt hat.

Ich habe dem Herrn mitgeteilt, dass Sie das Recht haben ihm den Zutritt zu verwehren und auch die Verantwortung für den Steg haben.

Ihrerseits möchte ich Sie bitten sich mit dem Außenbezirk Münster in Verbindung zu setzen.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einen Zaun beziehungsweise Schilder zu errichten.

Die Maßnahmen die dann durch Sie durchgeführt werden, würden dann meinerseits in den noch neu abzuschließenden Nutzungsvertrag

mit aufgenommen.

Dies alles ist der Hintergrund für den ebenfalls beigefügten Presseartikel der WN vom heutigen Tag.

Am Bootssteg wird es handgreiflich von Michael Grottendieck

 

Teil 2

Das Thema wird uns wohl noch etwas beschäftigen und weiter in den sozialen Netzwerken präsent sein. Derzeit geht es darum, dass der Hund mit einem Skull geschlagen worden sein soll. Der Verursacher versucht jetzt auf der emotionalen Schiene Solidarität zu gewinnen. Auch beruft man sich darauf, dass so eine Art „Gewohnheitsrecht“ besteht und der alte Steg schon immer von Fremden genuzt wurde. Leider wird dabei vergessen, dass der alte, ganz anders konstruierte Steg baufällig war und wir auch auf Grund von Unterspülungen dringend handeln mussten. Die Schäden waren so groß, dass die Gesamtmaßnahmen, einschließlich Steg, 50.000 € gekostet haben. Die Kunststoffpontons des Schwimmsteges sind nicht so robust und müssen ganz anders behandelt werden. Kein Mensch würde es verstehen, wenn der Rasen eines Fußballplatzes, ganz gleich ob TUS, Saxionia oder Preußen, außerhalb der Spielzeit, aber auch während des Trainings als Hundespielplatz genutzt werden dürfte.

Fakt ist, der Hund ist nicht geschlagen worden. Er behinderte beim Anlegen und sprang ständig über den Skull, der, wie immer beim Anlegen, von der Ruderkameradin über den Steg geführt wurde. Der Besitzer hat den Hund nicht zurückgehalten. Die Skulls waren die ganze Zeit in den Dollen und konnten so als „Schlagwerkzeug“ gar nicht genutzt werden. Der Hund hat auch nie gejault oder Verletzungen bekommen. Wir alle wissen, was ein Schlag mit einem Skull bewirkt hätte.

Fakt ist auch, das Gelände, samt Steg, ist im Eingentumsbesitz des ARC zu Münster. Der junge Mann mit dem Hund hat bewusst eine Besitzstörung begangen. Er wurde vom Eigentümer mehrfach aufgefordert, den Bereich zu verlassen. Dies hat er nicht getan. Ungachtet der verbalen Auseinandersetzung ist er dann auf den Eigentümer losgegangen, hat ihn angegriffen und ins Wasser geworfen. Diese Aggessivität ist nicht von uns ausgegangen.

wn 31.52018

Riemen- und Dollenbruch

Udo

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